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§ 1 Wohlverhaltenspflicht |
1.0 Wohlverhaltenspflicht
Alle Mitglieder sind zur Wohlverhaltenspflicht verpflichtet. Wohlverhalten ist der friedliche, höfliche und freundliche Umgang mit den Mitmenschen. Wohlverhalten setzt die gegenseitige Rücksichtnahme voraus und verpflichtet zur verbalen und emotionalen Mäßigung.
1.1 Wohlverhaltenspflicht auf den Spiel-Servern
Die Wohlverhaltenspflicht aus 1 gilt auf den claneigenen Spiel-Servern allen Servernutzern gegenüber. Die Einhaltung der STEAM Regeln gilt für alle Mitglieder und Nutzer unserer Spiel-Server.
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§ 2 Clan-Lebens |
2.0 Grenzen des Clan-Lebens
Alle Mitglieder sollten niemals vergessen, dass es sich bei einem eSport Clan um eine virtuelle Realität handelt. Daher gilt die wichtige Prämisse, dass vor dem Clan das private Leben, insbesondere die Familie und die realen Freunde, stehen. Private Streitigkeiten, welche den Clan in keiner Weise berühren, und persönliche Differenzen sind auf allen claneigenen Plattformen zu unterlassen.
2.1 Politische Einordnung
Ausdrückliche und unterschwellige Äußerungen, welche den Clan selbst, dessen Mitglieder oder das Spiel „Day of Defeat“ in jegliche politische Richtung bringen sind unzulässig. Der Clan und dessen Mitglieder distanzieren sich von jeglichem antidemokratischen Gedankengut.
2.2 Verschwiegenheit
Mitglieder, denen im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit (z.B. Server-Admins) Passwörter oder andere schützenswerte Daten der claneigenen Plattformen zugänglich sind, haben darüber absolute Verschwiegenheit zu halten.
Die Weitergabe der Zugangsdaten an Clanfremde zum claneigenen Ventrilo-Server darf nicht ohne Zustimmung des Vorstands erfolgen.
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§ 3 Verstöße |
3.0 Verstöße gegen die allgemeinen Regeln
Zuwiderhandlungen gegen die allgemeinen Regeln stellen grundsätzlich schwere Verstöße dar und werden hart durch den Vorstand geahndet, regelmäßig mit Ausschluss aus dem Clan.
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§ 4 Jahresbeitrag |
§4 Abs. 1 Jahresbeitrag
Die Höhe für den Jahresbeitrag wird so festgelegt, dass der Server bezahlt werden kann und ein Überschuß von mindestens 150€ in der Kasse verbleibt. Der Beitrag kann auf einer Mitgliederversammlung geändert werden.
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§ 5 Das Mitglied |
5.0 Das Mitglied
Mitglied der glorreichen Sieben ist, wer das 20. Lebensjahr vollendet, das Aufnahmeverfahren durchlaufen oder bereits Mitglied vor Gültigkeit dieser Satzung war und den jährlichen Beitrag zu den Serverkosten zeitgerecht entrichtet hat, soweit er nicht durch Sanktionen des Vorstands ausgeschlossen ist.
Mitglieder der glorreichen Sieben haben das Recht auf Zugriff auf die internen Kommunikationsplattformen und das Tragen des Clan-Tags =|DGS|= sowie den Anspruch auf die Admin-Rechte auf den =|DGS|= Servern in der jeweiligen Stufe.
Mitglieder der glorreichen Sieben haben das aktive und passive Wahlrecht.
5.1 Ruhende Mitgliedschaft
Wird der Beitrag zu den jährlichen Serverkosten nicht bis zum Stichtag entrichtet, wird die Mitgliedschaft in eine ruhende Mitgliedschaft umgewandelt. Das Mitglied in ruhender Mitgliedschaft verliert die Admin-Rechte auf den =|DGS|= Servern sowie das aktive und passive Wahlrecht.
Nach drei Monaten ruhender Mitgliedschaft wird das Mitglied automatisch aus dem Clan ausgeschlossen und verliert alle Rechte.
Will ein ehemaliges Mitglied, das automatisch durch die ruhende Mitgliedschaft ausgeschlossen wurde, wieder Mitglied werden, ist nach Ablauf der drei Monate ein erneutes Durchlaufen des Aufnahmeverfahrens notwendig.
5.2 Mitglieder-Familie
Mitglieder dürfen Ehefrau, Freundin und Kinder mit auf den Ventrilo-Server, das Forum und die claneigenen Spiel-Server nehmen. Mitglieder-Anhängsel sind Gäste bei uns und haben daher weder aktives noch passives Wahlrecht und sind wie alle anderen an allgemeinen Regeln gebunden.
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§ 6 Aufnahmeverfahren neuer Mitglieder |
6.0 Aufnahmeverfahren neuer Mitglieder
Der Clan prüft bei einer Bewerbung den Bedarf an neuen Mitgliedern als auch das Vorliegen der allgemeinen Bedingungen zur Aufnahme in den Clan. Diese sind die Vollendung des 20. Lebensjahres sowie mindestens drei Monate regelmäßiges Spielen auf den =|DGS|= Servern.
Bei positiver Bewertung wird der Bewerber als Trial aufgenommen und darf den Clan-Tag =|DGS|= mit dem Anhängen eines |t nach seinem Nick tragen. Die Aufnahme als Trial birgt keinerlei Anspruch auf weitere Rechte.
Nach einer Trial-Zeit von zwei bis vier Wochen stimmt der gesamte Clan über die Aufnahme des Bewerbers ab.
Endet die Abstimmung positiv, ist von dem neu aufzunehmenden Mitglied der Jahresbeitrag zu den Serverkosten zu entrichten.
Sobald der Jahresbeitrag beim Kassenwart eingegangen ist, gilt das Aufnahmeverfahren als abgeschlossen und der Bewerber ist nun Mitglied der glorreichen Sieben.
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§ 7 Finanzierung |
7.0 Finanzierung
Der Clan unterhält eigene Spiel-Server, durch die Kosten entstehen. Diese Kosten werden anteilig auf alle Mitglieder umgelegt. Der Jahresbeitrag dient rein der Kostendeckung und zielt nicht auf Gewinn ab.
7.1 Jahresbeitrag
Die Höhe für den Jahresbeitrag wird so Festgesetzt, das der Server bezahlt werden kann und die Clankasse nach dem bezahlen nicht leer ist. Für das Jahr 2009 sind 40€ festgelegt.
7.2 Zugriff auf die Clanfinanzen
Der Clan begleicht eigenständig aus dem vorhandenen Guthaben die servergebundenen Kosten. Als Repräsentanzorgan des Clans darf der Clan Glückwunschkarten zu Hochzeit, Geburt oder Todesfall eines Mitglieds aus dem vorhandenen Guthaben finanzieren.
Alle übrigen Ausgaben benötigen die Zustimmung der einfachen Mehrheit aller Mitglieder.
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§ 8 Berufungen |
8.0 Der Memberbetreuer
Der Clan hat Memberbetreuer. Die Aufgabe der Memberbetreuer ist sich mit dem neuen Bewerbern in Verbindung zu setzten und diese in den Clan einzuführen und alle Wichtigkeiten durchzusprechen
8.3 Der Kassenwart
Der Kassenwart ist für die Finanzen des Clans verantwortlich. Er protokolliert die Buchungen über Einnahmen und Ausgaben auf das fiktive Clankonto auf der claneigenen Homepage – dies entspricht einem kontinuierlichen Rechenschaftsbericht. Die Clanfinanzen müssen ständig liquide zu halten sein.
Der Kassenwart nimmt seine Aufgabe, abgesehen eines möglichen Rücktritts oder Abwahl, lebenslang war.
8.4 Familienangehörige
Familienangehörige oder Freunde die den Clan unterstützen und das Spiel spielen.
Familienangehörige können auf dem Server das Clantag tragen, haben aber keine Adminrechte und kein Stimmrecht.
Deshalb sind Sie beitragsfrei. |
§ 9 Kündigung und Kick/Bann |
9.0 Kündigung
Beendigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied
Die Mitgliedschaft kann seitens des Mitglieds jederzeit fristlos und grundlos gekündigt werden. Daraus entsteht kein Recht auf Rückerstattung des bereits entrichteten Serverbeitrags. Nach Kündigung werden Adminrechte auf Gameserver gestrichen. Ventrilo-Rechte werden ebenfalls gestrichen. Ventrilo Nutzung kann nach Absprache belassen werden.
9.1 Kick/Bann
Beendigung der Mitgliedschaft durch den Clan
Ein Mitglied kann bei einmaligem Verstoß gegen die allgemeinen Regeln oder bei wiederholtem Verstoßen gegen die sonstigen Regeln dieser Satzung fristlos durch den Vorstand aus dem Clan ausgeschlossen werden. Der Vorstandsbeschluss ist zu begründen. Ein Recht auf Rückerstattung des bereits entrichteten Serverbeitrags entsteht durch den Ausschluss nicht.
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§ 10 Admin Regeln |
10 Admin Regeln
Sinn und Zweck der Admin-Rechte
Die Admin-Rechte haben den Zweck, das Hausrecht auf dem claneigenen Server durchzusetzen, allen Spielern ein faires und friedliches Miteinander zu ermöglichen sowie den Spielfluss angenehm zu gestalten.
10.1 Definition der Stufen der Admin-Rechte
Der Umfang der zuerkannten Admin-Rechte hängt vom Status oder besonderen Aufgaben des Mitglieds ab.
10.2 Eingeschränkte Admin-Rechte
Eingeschränkte Admin-Rechte erhalten neu aufgenommene Mitglieder innerhalb der ersten Zeit ihrer Mitgliedschaft um sich mit der Funktionsweise der Rechte vertraut zu machen, sowie deren Umgang zu erlernen. Der Umfang der eingeschränkten Admin-Rechte wird vom Clan festgelegt, enthält aber weder „Kick“- noch „Ban“-Rechte.
10.3 Admin-Rechte
Admin-Rechte werden den Mitgliedern vom Clan nach den ersten drei Monaten ihrer Mitgliedschaft oder jedem Zeitpunkt danach zuerkannt, wenn der Clan zu der Überzeugung gekommen ist, dass das betreffende Mitglied mit dem Umgang der Admin-Rechte vertraut und die nötige charakterliche Reife für deren Anwendung gegeben ist. Die Admin-Rechte umfassen alle Rechte der eingeschränkten Admin-Rechte und zusätzlich das Kicken und Bannen.
10.3.1 Admin-Rechte Map-Wechsel
Map-Wechsel ist generell nur durchzuführen, wenn der Admin sich in Game und im Ventrilo befindet und nach Absprache. (Soll ich, oder kann ich Map-Wechsel machen?)
Befindet sich niemand in Game/ Ventrilo so kann dieser selbst entscheiden im Sinne des Clans (FALSCHNicht aus Eigenwille, Bestes Beispiel aus der Vergangenheit... Sobald auf dem Server, Server mit Gästen und spielen normal, Admin seine Lieblingsmap eingeschaltet, spielt 10 Minuten und verschwindet wieder, da keine Lust mehr und die Gäste sich mukieren, da bloede Map, Resultat, Server leert sich und der Admin ist alleine auf dem Server und geht als letztes.RICHTIGServer ist weitgehend leer, oder die Gäste labbern und verlassen allmählich den Server, da map zu Anzahl nicht passt, ADMIN macht Map-wechsel und Server scheint sich zu füllen)
10.4 Root-Rechte
Root-Rechte werden besonders sachverständigen Mitgliedern, die Aufgrund ihrer ehrenamtlichen Aufgabe auf den Server zugreifen müssen, vom Vorstand zuerkannt.
10.5 Anwendungsrichtlinie für die Admin-Rechte
Administratoren wenden die Rechte ihrer Stufe unter der Berücksichtigung der Wohlverhaltenspflicht gem. §1 der allgemeinen Regeln, sowie im Rahmen der Verhältnismäßigkeit im jeweiligen Einzelfall an.
10.6 Verstöße gegen die Anwendungsrichtlinie
Verstöße gegen die in §3 definierte Anwendungsrichtlinie können zur Ahndung durch den Vorstand führen. Ahndung können der temporäre/endgültige Entzug der Admin-Rechte sowie der temporäre/endgültige Ausschluss aus dem Clan sein
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§ 11 Die Satzung |
11.0 Die Satzung
Änderung der Satzung
Diese Satzung kann durch einfachen Mehrheitsentscheid aller Mitglieder jederzeit abgeaendert werden.
10.1 Aufhebung der Satzung
Diese Satzung kann nur konstruktiv durch die positive Abstimmung mit zweidrittel Mehrheit aller Mitglieder über eine neue Satzung aufgehoben werden.
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§ 12 Auflösung |
Auflösung der glorreichen Sieben
Wir hoffen, dass dieser Punkt nie eintritt.
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